Hauptmenü
1. Nachweis der Entrichtung der Sicherheitsgebühr (ehemals Permit bzw. Bootsvignette)
2. Nachweis über Entrichtung der Aufenthaltsgebühr (ehemals Kurtaxe)
3. Gültiger Befähigungsnachweis für das Fahrgebiet (Boots-
4. Seefunklizenz (sofern ein Funkgerät an Bord ist)
5. Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät
6. Europäischer Feuerwaffenpaß für evtl. mitgeführte zulassungspflichtige Signalmittel