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In der seit 2005 in Kroatien geltenden gesetzlichen Regelung heisst es:
"...dass die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff entsprechend den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates, anderen nationalen Vorschriften oder den Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten zu führen.Ausländische Personen, die gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge gesetzt ist, keine Befähigung zur Führung des Schiffes zu haben brauchen, müssen eine entsprechende Beglaubigung oder ein Zeugnis über die Befähigung gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien bis spätestens 01. Januar 2006 beibringen."
Generell ist für alle motorgetriebene Boote seit 1. Januar 2006 ein Bootspatent erforderlich!
Kroatische Bootspatente:
Boat Skipper Kategorie A berechtigt zum Führen motorisierter Wasserfahrzeuge wie folgt:
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Boat Skipper
Für Wasserfahrzeuge über Kategorie A hinaus (bis 30 BRZ)
Keine Einschränkung des Fahrbereiches oder der Motorisierung
Seefunklizenz ist enhalten
Boat Skipper Kategorie C beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung.
Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung verlangt.
Österreichische Staatsbürger benötigen ein Bootspatent des FB 1 -
Deutsche Sportbootführerscheine für See werden anerkannt, ebenso deutsche Seefunklizenzen.